Leiharbeiter/ Zeitarbeiter

Die Leiharbeit steht begrifflich grundsätzlich für das Entleihen von Arbeitskraft und entspricht der Personalüberlassung und dem Personalleasing. Sie umschreibt das Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher (der Zeitarbeitsfirma), dem Entleiher (dem Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter tätig ist) und dem Mitarbeiter.

Der Entleiher nutzt die Arbeitskraft des Mitarbeiters, ohne dass ihm diesem gegenüber arbeitsrechtliche oder vertragliche Verpflichtungen entstehen. Der Mitarbeiter ist bei dem Verleiher fest angestellt und erhält von ihm neben seinem Lohn/Gehalt die üblichen Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, etc.

Durch den Einsatz von so genannten Leiharbeitern erhalten Unternehmen die Möglichkeit, flexibel Ihren Personalbedarf zu decken, ohne das Risiko von Festeinstellungen eingehen zu müssen.

Die Zeitarbeiter haben die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennen zu lernen und Erfahrungen zu sammeln.


Die rechtliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Geschäftsstellen der PLUSS-Gruppe verfügen alle über die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

Sind Sie auf der Suche nach Zeitarbeitern für Ihr Unternehmen, benötigen Sie weitere Informationen, dann stellen Sie bitte unverbindliche Ihre Personalanfrage.  

Der Begriff der „Leiharbeit“ oder des  „Leiharbeiters“ wird von der PLUSS-Gruppe prinzipiell nicht verwendet, da er bei manch einem möglicherweise negative Assoziationen wecken kann. Unserer Philosophie nach ist es zwar möglich, eine Arbeitskraft für einen gewissen Zeitraum zu leihen, es ist allerdings nicht möglich, einen Menschen mit all seinen Wesens- und Charakterzügen zu „leihen“. Der Mitarbeiter nimmt bei uns einen hohen Stellenwert ein, besitzt eigene Rechte und Pflichten und soll sich dessen bewusst sein.

Leider wird heutzutage noch viel zu oft der Begriff des Leiharbeiters verwendet. Angebrachter wäre – unserer Meinung nach – eher die Bezeichnung Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeiter oder Angestellter bzw. Mitarbeiter im Personalleasing.